Tippgeber Voraussetzungen

Sie sind über 18 Jahre alt

Der Eigentümer der Immobilie hat Ihnen die Erlaubnis gegeben, seine Daten und die der Immobilie weiterzugeben

Die Immobilie wurde uns noch nicht angeboten und wurde noch nicht öffentlich angeboten oder vermittelt

Der Tipp ist nicht auf unlautere Maßnahmen wie Kaltakquise oder Täuschung zurück zu führen

Nur schriftliche Vereinbarungen zur Tippgeberprovision sind wirksam und können einen etwaigen Anspruch für den jeweiligen Tippgeber begründen

×